Nachholbildung Kauffrau/-mann EFZ
Die Nachholbildung Kauffrau/-mann nach Art. 32 eignet sich für Erwachsene, die eine umfassende kaufmännische Ausbildung benötigen, die eine höhere Fachprüfung ablegen wollen oder an ihrem Arbeitsplatz selbst Lernende im Beruf Kauffrau/-mann einführen.
Je nach Vorkenntnissen und Vorbildung ist die Ausbildung in einem oder in zwei Jahren absolvierbar. Sie führt zum Fähigkeitszeugnis Kauffrau/-mann mit EFZ und besteht aus einem schulischem und einem betrieblichen Teil. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau entscheidet über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.
Aufnahmebedingungen
- Nachweis einer 5-jährigen beruflichen Praxis bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Bereits absolvierte Grundbildungen werden als berufliche Erfahrung angerechnet.
- Positiv beantwortetes Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau.
- Sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch.
- Voraussetzungen zum Erlernen von zwei Femdsprachen
- korrektes Tastaturschreiben (10-Finger-System)
Ausbildungsstart / Dauer
Ausbildungsstart/-zeit | Kalenderwoche 33 / Zwei bis sechs Semester |
Schultage | Für den Unterricht werden Sie tagsüber in bestehende Klassen eingeteilt. |