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FAQ

Was ist das Ziel der Reform «Kaufleute 2023»?

Die Reform «Kaufleute 2023» reformiert die kaufmännische Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» und macht die Lernenden fit für die Herausforderungen der Zukunft.

In der neuen kaufmännischen Grundbildung wird in Handlungskompetenzen unterrichtet. Die heute fächerorientierte schulische Ausbildung wird angepasst. Sie befähigt die Lernenden zum Umgang mit Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zum lebenslangen Lernen.

An allen drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse) orientieren sich die Lernziele an den beruflichen Handlungskompetenzen gemäss Bildungsplan.

Das Qualifikationsprofil umfasst folgende 5 Handlungskompetenzbereiche:

• A Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen

• B Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld

• C Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen

• D Gestalten von Kunden- und Lieferantenbeziehungen

• E Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt

Auf wann tritt die Reform «Kaufleute 2023» in Kraft?

Im Juni 2021 haben sich die Verbundpartner darauf geeinigt, dass die neuen Ausbildungen im Sommer 2023 starten sollen– ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Welche Profile sind betroffen?

Es sind folgende Profile bis 2022 betroffen:
•    Büroassistent/in EBA
•    Kauffrau / Kaufmann EFZ B-Profil
•    Kauffrau / Kaufmann EFZ E-Profil
•    Kauffrau / Kaufmann EFZ E-Profil mit Berufsmaturität (BM1)

Folgende Profile existieren ab 2023 
•    Kauffrau / Kaufmann EBA
•    Kauffrau / Kaufmann EFZ
•    Kauffrau / Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität (BM1)

Was passiert mit den beiden bisherigen Profilen (B- und E-Profil)?

Die beiden bisherigen Profile (B- und E-Profil) werden nicht weitergeführt. Neu werden flexiblere Möglichkeiten bezüglich der Fremdsprache Französisch (Wahlpflichtbereich 1 und Wahlpflichtbereich 2) und fachlicher Vertiefung mittels der Optionen im 3. Lehrjahr (Deutsch, Englisch, Finanzen, Technologie) angeboten, um auf die individuellen Stärken der Lernenden und auf die Anforderungen der Lehrbetriebe einzugehen.

Was ist für die Anmeldung / das Ausfüllen des Lehrvertrags zu beachten?

Mit der Anmeldung zur kaufmännischen Ausbildung müssen sich die Lernenden für einen Wahlpflichtbereich entscheiden (Wahlpflichtbereich 1 oder 2). Beide Bereiche fördern die Französische Sprache; jedoch mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Niveaus. 
Im Wahlpflichtbereich 1 liegt der Fokus im mündlichen und schriftlichen Wissensaufbau. 
Beim Wahlpflichtbereich 2 werden die mündlichen Kompetenzen höher gewichtet als die schriftlichen, dafür wird dieser Bereich durch individuelle Projektarbeiten ergänzt.

Werden an den Berufsfachschulen die Fächer somit abgeschafft? 

Es werden keine Fächer abgeschafft, sondern es wird neu in den genannten Handlungskompetenzbereichen unterrichtet. Fachwissen bleibt wichtig. Doch die Lehr- und Lernformen und Aufgaben werden sich ändern. Die Lehrpersonen sind nach wie vor Fachspezialisten und -spezialistinnen in ihren Gebieten; ihre Rolle wird jedoch ergänzt und aufgewertet, da sie vermehrt als Coach und Wegbegleiter im Einsatz sind und das selbstorganisierte Lernen (SOL) unterstützen.

Wird zukünftig auf das Grundlagen- und Fachwissen verzichtet?

Das Grundlagenwissen wird weiterhin in den Handlungskompetenzbereichen unterrichtet. Ohne Grundlagenwissen kann keine Handlungskompetenz erreicht werden. Hierzu wurden die Leistungsziele der nationalen Lehrpläne in den Fachschaften weiter konkretisiert. 

Wie wird die Handlungskompetenzorientierung genau gefördert?

Der Lehrbetrieb trägt über Praxis und Erfahrung zum Erwerb von Handlungskompetenzen bei. Die Berufsfachschulen vermitteln Berufskunde und Allgemeinbildung und die überbetrieblichen Kurse bringen branchenspezifisches Wissen und Knowhow mit ein.

Sie alle unterstützen und ergänzen gegenseitig das handlungskompetenzorientierte Lernen, indem sie: 
•    sich verstärkt auf Handlungskompetenzen ausrichten (vgl. Qualifikationsprofil).
•    Aus- und Weiterbildung der Berufs-/PraxisbildnerInnen, Lehrpersonen und üK-Leitende ermöglichen, praxisorientierte Lehr- und Lernformen sowie Instrumente zur Unterstützung der Ausbildenden bieten und die Qualifikationsverfahren ebenfalls handlungskompetenzorientiert aufbauen und neue Prüfungsformen einbauen.

Was sind die sogenannten «Optionen»?

Im dritten Lehrjahr dürfen die Lernenden in Absprache mit dem Lehrbetrieb zwischen den folgenden vier Optionen wählen, die eine Vertiefungsmöglichkeit darstellen.

Folgende Optionen werden am BZWW angeboten:
•    Kommunikation in der Landessprache (Deutsch)
•    Kommunikation in der Fremdsprache (Englisch)
•    Finanzen
•    Technologie

Mit diesen vier Optionen wird auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lehrbetriebe und auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Stärken der Lernenden eingegangen. Zudem erhalten die Auszubildenden in ihrer Vertiefungsrichtung ein stärkeres Verständnis der Thematik. 

Durch die Wahl einer Option wird sofort anwendbares Wissen vermittelt. Das heisst: Es wird keine Theorie auf Vorrat gelernt, sondern die neu erworbenen Kompetenzen können im Betrieb praktisch und konkret eingesetzt werden.

Was sind die Wahlpflichtbereiche 1+2 Im Fach Französisch?

Die Lernenden entscheiden sich in Absprache mit ihrem Lehrbetrieb und nach Anhörung der Berufsfachschule zu Beginn der Lehre für einen von zwei Wahlpflichtbereichen. Die Wahlpflichtbereiche haben zum Ziel, Lernende individuell, ihrem Talent entsprechend, zu fördern.

Während der Wahlpflichtbereich 1 (Französisch) die Förderung von Sprachtalenten zum Ziel hat, bezweckt der Wahlpflichtbereich 2 (Französisch mit individueller Projektarbeit) die Förderung von grundlegenden sprachlichen und kulturellen Kompetenzen im kaufmännischen Bereich.

Im Wahlpflichtbereich 1 erwerben die Lernenden wie in der ersten Fremdsprache fundierte mündliche und schriftliche Kompetenzen.

Im Wahlpflichtbereich 2 werden individuelle, interdisziplinär angelegte Projekte bearbeitet und Fertigkeiten im Projektmanagement erworben. Zudem werden interkulturelle Kompetenzen in einer Fremdsprache vermittelt. Dabei stehen die mündliche Kommunikation, also Sprechen und Verstehen, sowie der Erwerb kultureller Kompetenzen im Zentrum.

Inwiefern verändert sich die Rolle von berufs- und Praxisbilderinnen und Praxisbilder sowie Lehrpersonen?

Die Rolle wird vielschichtiger. Lehrpersonen wie auch Berufs- und Praxisbildnerinnen und Praxisbildner agieren als Vorbild und als Coach, indem sie authentisch sind, beobachten, antizipieren, Empathie und Engagement zeigen und eine grosse Bereitschaft zur Veränderung aufweisen. Gleichzeitig sind sie Expertinnen und Experten und bringen ihr fachliches und methodisch-didaktisches Wissen gezielt ein. Sie haben einen Wissensvorsprung und können dadurch Leistung und Kompetenzen fordern, fördern und beurteilen. Für die Lernenden sind sie zudem Coaches, unterstützen sie im Lernprozess und vermitteln Kompetenzen zur Selbstorganisation. Die Information und die Schulung der Berufsbildungsverantwortlichen an den drei Lernorten Betrieb, Berufsfachschule und üK sowie von weiteren für die Umsetzung zuständigen Personen haben eine hohe Wichtigkeit und sind bereits fortgeschritten.

Wie wird die Berufsmaturität (BM1) genau integriert?

Während den drei Jahren laufen BM1 und EFZ unabhängig parallel. Trotzdem muss in der BM1 der Handlungskompetenzansatz mitberücksichtigt werden, da alle BM1-Lernende auch das EFZ-QV ergänzend abschliessen werden. Die genaue Umsetzung ist noch in Planung.

Wie wird Interdisziplinarität genau umgesetzt?

Die Interdisziplinarität soll mit sogenannten Interdisziplinären Modulen (IMOs) umgesetzt werden. IMOs sind fächerübergreifende Unterrichtseinheiten, die das vernetzte Denken und Handeln verstärken. Pro IMO sind jeweils zwei Fachbereiche beteiligt, wobei ein Fachbereich den Lead übernimmt. Während der Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann am BZWW sollen mindestens 5 IMOs durchgeführt werden.

Wie werden digitale Kompetenzen bei den Lernenden gefördert?

Die Förderung der digitalen Kompetenzen erfolgt bereits heute im täglichen BYOD-Unterricht (Bring Your Own Device) und vertieft im Fachbereich IKA. Im neuen Bildungsplan vertieft der Handlungskompetenzbereich E «Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt» das Thema digitale Kompetenzen. Ebenfalls werden die digitalen Kompetenzen innerhalb der Option Technologie sowie auch in den anderen Handlungskompetenzbereichen gefördert. 

Inwiefern verändert sich das Qualifikationsverfahren (QV)?

Das neue Qualifikationsverfahren wird handlungskompetenzorientiert ausgerichtet sein: Die Lernenden sollen zeigen, dass sie ihr erworbenes Können im Berufsalltag anwenden und analysieren können.

Alle drei Lernorte generieren über die gesamte Lehrzeit Erfahrungsnoten, welche insgesamt 40% der QV-Gewichtung ausmachen.

In den schulischen Abschlussprüfungen (30% der QV-Gewichtung) gegen Ende der Lehre werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
Abschlussprüfungen Berufsfachschule / Berufskenntnisse im Umfang von 4.75 Stunden (davon 1 Stunde mündlich und 3.75 Stunden schriftlich). 
Die schriftlichen Prüfungen dauern damit deutlich weniger lange als bisher. Verschiedene Handlungen werden branchenübergreifend und mit vorgegebenen Hilfsmitteln und gemäss den «Ausführungsbestimmungen QV» simuliert.

Im betrieblichen Teil gibt es nur noch eine praktische Arbeit (30% der QV-Gewichtung) in Form einer branchenspezifischen geleiteten Fallarbeit im Umfang von 50 Minuten exkl. Vorbereitung. 

Zur Prüfung der Berufspraxis wird es somit keine schriftliche Prüfung mehr geben. Die Umsetzung erfolgt in der Branche (nicht im Lehrbetrieb) und ebenfalls gemäss «Ausführungsbestimmungen QV».

Die gewählte Option und der Wahlpflichtbereich sind nicht Bestandteil der Abschlussprüfung, sondern kommen in den Erfahrungsnoten zum Tragen. Zusätzliche Kompetenznachweise (wie Sprachzertifikate, Auslandsaufenthalte, Auszeichnungen, Computerkurse, branchenspezifische Zertifikate) werden in einem persönlichen E-Portfolio mitgeführt. 

An welchen Schultagen findet der Berufsfachschulunterricht am BZWW statt? 

Die Schultage am BZWW werden mit der Einführung Reform «Kaufleute 2023» nicht angepasst. Es gilt weiterhin folgendes:

Unterrichtstage für ungerade Jahrgänge (2023, 2025 usw.)
Schultage 1. Lehrjahr    Donnerstag und Freitag ganzer Tag
Schultage 2. Lehrjahr    Donnerstag und Freitag ganzer Tag
Schultage 3. Lehrjahr    Mittwoch ganzer Tag

Unterrichtstage für gerade Jahrgänge (2024, 2026 usw.)
Schultage 1. Lehrjahr    Montag und Dienstag ganzer Tag
Schultage 2. Lehrjahr    Montag und Dienstag ganzer Tag
Schultage 3. Lehrjahr    Mittwoch ganzer Tag

Hält das BZWW weiterhin an Sprachaufenthalten fest?

Ja, an den Fremdsprachaufenthalten in Frankreich und England wird auch mit der Umsetzung der Reform «Kaufleute 2023» weiterhin festgehalten.

Welche Fremdsprachen werden im Kanton Thurgau unterrichtet, auf welchem Niveau?

Englisch: mindestens B1 mündlich und schriftlich
Französisch Wahlpflichtbereich 1: B1 mündlich und schriftlich
Französisch Wahlpflichtbereich 2: B1 mündlich, A2 schriftlich

Wesentliche Änderungen zusammengefasst

  • Die Aufteilung in die Basis-Grundbildung (B-Profil) und Erweiterte Grundbildung (E-Profil) wird zusammen mit der dazu gehörenden Promotion abgeschafft.
  • Die Differenzierung in den ersten zwei Lehrjahren ist durch Wahlpflichtfächer möglich: Lernende haben die Wahl zwischen «Französisch» und «Französisch mit individueller Projektarbeit»
  • Mit der Wahl der Option im dritten Lehrjahr wird weiter auf spezifische Bedürfnisse der Lehrbetriebe eingegangen:
    Die vier Optionen als Vertiefungsmöglichkeiten sind "Finanzen", "Kommunikation in der Landessprache", "Kommunikation in der Fremdsprache", "Technologie".
  • Fremdsprachen:
    - Französisch im 1. und 2. Lehrjahr im Wahlpflichtbereich 1 oder 2 je nach Wahl
    - Englisch im 1. und 2. Lehrjahr sowie als mögliche Option im 3. Lehrjahr je nach Wahl
  • Die Handlungsorierntierung wird an allen drei Lernorten, insbesondere auch an der Berufsfachschule, umgesetzt.

Funktioniert ein Wechsel von der BM1 in die Grundbildung? (BM1 ist ja nicht handlungskompetenzorientiert)

Ja, in der BM1W wird innerhalb des BM-Unterrichts auch handlungskompetenzorientiert unterrichtet. In den Semesterprüfungen werden HKO-Prüfungsaufgaben in allen Fachbereichen integriert und also solche bezeichnet. Die IDAF-Gefässe (interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern) werden neu definiert und handlungskompetenzorientiert ausgerichtet.

Besteht die Möglichkeit eines Wechsels zwischen den beiden Wahlpflichtniveaus in Französisch?

Ein Wechsel zwischen den beiden Wahlpflichtbereiche ist im ersten Jahr möglich, hat allerdings einen Klassenwechsel zur Folge.

Informationen zu den Lehrmitteln: Informationen bzgl. SKV-Link, Kosten, Verlag, Handhabung/Umsetzung 

Ab Sommer 2023 werden die folgenden Lernmedien im Unterricht verwendet:

•    Lerngalaxie (SKV; rein digital) für HKB-A, -B, -C und –D
•    innovations4learning; rein digital, für HKB-E
•    Beiheft für den Wahlpflichtbereich 1 bzw. Wahlpflichtbereich 2 (Tout-en-un von Klett: entweder Niveau B1 (WPB1) oder Niveau A2+ (WPB2))
•    Headway Pre-Intermediate (Headway; rein digital) als Ergänzung Englisch
•    OR & ZGK als Printversionen als Ergänzung Wirtschaft

Das Kostentotal beläuft sich auf ca. CHF 1‘500.00 und entspricht in etwa den bisherigen Lehrmittelkosten.

Der Link zum Login für das Hauptlernmedium lautet: https://lerngalaxie.verlagskv.ch/

Wenngleich fast alle Lernmedien digital vorliegen, wird es im Unterricht weiterhin regelmässig Phasen geben, in denen das Gerät nicht verwendet wird.

Können geeignete Notebooks mit der benötigten Software über das BZWW bezogenen werden?

Die Hardware muss selbst angeschafft werden. Über die Website edu.ch/bzww können Geräte zu günstigen Konditionen bestellt werden. Microsoft Office wird von der Schule zur Verfügung gestellt und die Installation wird im Einführungskurs erklärt.

Sind es nur noch eBooks oder gibt es auch noch klassische Lehrmittel?

Das Hauptlehrmittel ist digital; grundsätzlich wird darauf geachtet, dass auch weitere Lehrmittel digital sind. Es kann aber durchaus vorkommen, dass einzelne Lehrmittel als physisches Buch gekauft werden müssen.

Wie wird der WPB2 (Projektarbeit) konkret umgesetzt? Ist das eine schriftliche Projektarbeit? Oder gibt es „normaler“ Unterricht wie beim WPB1?

Die individuelle Projektarbeit findet im Wahlpflichtbereich 2 im zweiten Lehrjahr statt, wobei die szenarienbasierten Sprachvermittlung und die Interkulturalität sowie die Erarbeitung des Portfolios parallel stattfinden. Gewisse Bereiche werden in die Arbeiten an eigenen Projekten integriert.

Ist die IPA im WPB2 in französischer Sprache auf Deutsch abzufassen?

Die individuelle Projektarbeit wird mehrheitlich auf Deutsch verfasst. Dabei erarbeiten die Lernenden selbständig ein Thema, das über die Sprach- oder Landesgrenzen hinweg geht. Auf Wunsch kann die individuelle Projektarbeit auf Französisch verfasst werden.

Was ist, wenn die gewünschte Option im Lehrbetrieb nicht möglich ist?

Seitens des BZWW vertreten wir die Auffassung, dass alle Lernenden diejenige Option (Finanzen, Englisch, Deutsch, Technologie) wählen dürfen sollen, die ihren Bedürfnissen, Interessen, Stärken und dem zukünftigen Bildungsweg am besten entsprechen. Es wäre aus unserer Sicht unschön, wenn Lernende, nur weil ein Betrieb die Inhalte einer Option z.B. Englisch oder Finanzen nicht anbieten kann, diese Option nicht wählen dürften. Bis zur Wahl der Optionen im 2. Lehrjahr erwarten diesbezüglich noch weitere Konkretisierungen von nationalen Gremien bzw. Entscheidungsträgern.

Stehen die Lehrpersonen hinter der Reform? Ich habe während der Präsentation mehrmals folgende Aussage gehört: „Wie das funktionieren soll, weiss ich auch nicht.“

Als Schule und Lehrpersonen tragen wir die Reform mit all ihren Vor- und Nachteilen mit und setzen sie bei uns am BZWW um. Da viele Bereiche der Reform auf nationaler Ebene noch nicht konkretisiert oder sehr offen angedacht wurden, sind einzelne Punkte der Umsetzung auch noch für uns unklar. Wir als Schule begreifen die Reform jedoch auch als Chance, berufliche Handlungskompetenzen zu fördern und noch mehr Innovation in den Unterricht zu bringen.

Finden die Sprachaufenthalte nun im 3. und 4. (anstatt 3. und 5. Semester) statt?

Ja, der Sprachaufenthalt Englisch findet im 3. Semester in den KW 38 und 39 statt und der Sprachaufenthalt Englisch im 4. Semester in den KW 17 und 18.

Warum sprecht ihr noch von „Schulfächern“? Dies sollte es nun doch nicht mehr geben, da handlungskompetenzorientiert beschult wird.

Es ist korrekt, dass der Unterricht nicht mehr in einzelnen Fächern, sondern innerhalb der Handlungskompetenzbereichen A bis E stattfindet. Die einzelnen Lernfelder wurden bei uns am BZWW den Fachschaften zugeordnet, um die Fachkompetenz in den geforderten Kompetenzen sicherzustellen. Wenn wir nun vermeintlich noch von Fächern sprechen, meinen wir also die Fachschaft, welche ein bestimmtes Lernfeld unterrichtet.

Am Infoanlass hiess es, dass wir zur Erstellung des Ausbildungsplanes die Semesterpläne erhalten. Wann wird dies der Fall sein?

Die Lernbereichspläne und Semesterpläne befinden sich innerhalb der einzelnen Fachschaften in der letzten Überarbeitung. Sobald diese abgeschlossen sind, werden diese auf der Website des BZWW veröffentlicht.

Warum finden beide Sprachaufenthalte im selben Lehrjahr statt? Im 2. Lehrjahr müssen auch am meisten Praxisaufträge im Betrieb erledigt werden.

Der Unterricht in englischer und französischer Sprache dauert nur bis zum Ende des zweiten Lehrjahrs. Im ersten Lehrjahr ist das Sprachniveau der Lernenden noch nicht so weit, dass sie einen Sprachaufenthalt optimal nutzen könnten.

Wird nun endlich auch das Absenzenbüchlein abgeschafft und nur noch digital versendet?

Das BZWW verfolgt schon seit längerer Zeit das Ziel, parallel zum Unterricht mit digitalen Medien auch die administrativen Aufgaben rein digital abwickeln zu können. Hierzu muss jedoch die Schulverwaltungssoftware der kantonalen Berufsfachschulen angepasst werden. Das BZWW hat einen Projektantrag eingereicht. Zukünftig werden Ausbildungsverantwortliche im Lehrbetrieb einen eigenen Zugang auf das Absenzen-, Qualifikations- sowie Disziplinarmanagement haben.

Wurden nur Themen ausgetauscht oder intensiv zusammengearbeitet? (Berufsschulen der Ostschweiz)

Innerhalb der Ostschweiz wurde intensiv zusammengearbeitet, insbesondere bei der Lernfeldzuordnung und bei der Konkretisierung der Lernziele. Der Informationsaustausch ist daneben sehr gewinnbringend und wird auch weiterhin gepflegt.

Ist eine verkürzte Lehre mit der neuen Reform noch möglich? Z.B: nach bereits absolvierter Matura.

Auch mit der Bildungsverordnung 2023 wird es weiterhin verkürzte Lehren oder Lehren nach Artikel 32 BBV (Nachholbildung) geben. Die Bewilligung dieser erfolgt wie bisher über das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB).

Können Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche kein Französisch haben oder schwach in Fremdsprachen sind, eine EFZ-Lehre absolvieren?

Der Englisch- wie auch der Französischunterricht sind Pflicht und dauern bis Ende zweites Lehrjahr. Im Französisch kann eine Wahl zwischen Wahlpflichtbereich 1 (Niveau B1) und Wahlpflichtbereich 2 (Niveau B1 mündlich, Niveau A2 schriftlich) getroffen werden. Zusätzlich werden Stützkurse angeboten, um die schwächeren Lernenden zu unterstützen.

Hat jede Berufsschule in der Schweiz das Rad neu erfunden, und sich nicht abgesprochen? (Kantonswechsel eines Lernenden)

Nein, KV Ost hat sich bei der Lernfeldzuordnung und auch bei der Konkretisierung in intensiver Zusammenarbeit abgesprochen. Gemeinsame Lösungen wurden in den Bereichen erarbeitet, wo es Sinn ergab. Wo aber eine Berufsfachschule eine auf ihre Grösse passendere Lösung finden konnte, blieb sie in der Entscheidung auch frei. Die Rahmenbedingungen und Vorgaben von Bildungsverordnung und Bildungsplan erfüllen alle Berufsfachschulen, so dass ein Kantonswechsel zwischen zwei Lehrjahren problemlos möglich ist.

Was passiert bei ungenügenden Noten, wenn kein Niveauwechsel mehr möglich ist?

Mit der Reform Kaufleute 2023 gibt es keine Promotion und Niveauwechsel mehr. Seitens des BZWW empfehlen wir den Lehrbetrieben, bei ungenügenden Noten einen aktiven Austausch mit den Lernenden zu führen, um die Ursache für die ungenügende Leistung zu ergründen. Ist ein erfolgreicher Lehrabschluss in Gefahr, so ist ein Wechsel zu einer Lehre als Kaufmann/Kauffrau EBA (zweijährige Attestlehre) zu prüfen.