Schule und Leistungssport
Lehrbegleitende Grundbildung
In der lehrbegleitenden Grundbildung sind die Handlungsmöglichkeiten der Berufsfachschule betreffend Förderung von Sporttalenten beschränkt. Der Lernende verbringt die meiste Zeit am Arbeitsplatz im Ausbildungsbetrieb. Es liegt in der Verantwortung des Lehrbetriebs, mit dem Lernenden Arbeitszeiten festzulegen, die sich mit dessen Trainingszeiten vereinbaren lassen.
Das BZWW kann Lernende grundsätzlich von keinen QV-relevanten Unterrichtsfächern dispensieren. Dies ist Sache des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung. Auf Gesuch hin kann das BZWW Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern Folgendes ermöglichen.
Angebot des BZWW
- Volldispensation vom Sportunterricht in der Berufsfachschule (für Trainingszeiten oder Selbststudium)
- Grosszügige Handhabung von Dispensationsanträgen für Wettkämpfe, wichtige Trainings oder Turnierteilnahmen
- In Ausnahmefällen Unterrichtsteilnahme per Videokonferenz für einzelne Schultage
Voraussetzungen
- Leistungssport in einer der rund 90 J+S-Sportarten
- Besitz einer regionalen oder höheren Swiss Olympic Talent Card
- Oberstes sportliches Niveau wird durch das Sportamt Thurgau bestätigt
- Genügende Leistungen im Berufsfachschulunterricht
- Korrektes Verhalten gegenüber Mitlernenden und Lehrpersonen sowie Einhaltung der Absenzenordnung
Gesuch
- Dispensationsgesuch mit Begründung
- Kopie der Swiss Olympic Talent Card
- Empfehlungsschreiben des Sportclubs
Die Schulleitung prüft jedes Gesuch individuell und nimmt Rücksprache mit dem Sportamt. Ein positiver Entscheid gilt für ein Schuljahr und kann nach erneuter Beurteilung verlängert werden.
Berufsmaturität nach der Lehre (BM2)
Für Sporttalente am BZWW werden nach Möglichkeit massgeschneiderte Lösungen erarbeitet. Durch die Individualität der einzelnen Sportarten und der Sporttalente ergeben sich zwangsläufig Unterschiede.
Allgemeines
- Der Rahmenlehrplan wird eingehalten und die Lernziele gemäss Rahmenlehrplan müssen erreicht werden.
- Die Richtlinien zur Unterrichtspräsenz müssen im Rahmen der Minimalanforderung und der Lernziele eingehalten werden (BM2 mindestens 50% Anwesenheit des Unterrichts).
- Das Sporttalent wird einer Stammklasse zugeordnet, die Klassenlehrperson der Stammklasse ist erste Ansprechperson für die Lernenden.
- Die Vereinbarung mit dem Sporttalent kann bei nicht erreichen der Leistungsziele, Überforderung oder nicht erwünschtem Verhalten jederzeit durch das BZWW aufgehoben werden.
Angebot des BZWW
- In Zusammenarbeit mit dem Sporttalent wird ein individueller Stundenplan zusammengestellt.
- Das Sporttalent besucht bei Bedarf den Unterricht in mehreren Klassen wovon eine als Stammklasse fungiert. Das Fach wird jeweils mit der entsprechenden Klasse abgeschlossen, Ausnahmen sind erlaubt.
- Flexibilität
Erwartungen des BZWW an das Sporttalent
- Kooperation mit der Schule (unverzügliche Information an die Schule bei Änderungen des Trainingsumfangs, abfallender schulischer Motivation/Leistung usw.).
- Besuch von dispensierten Lektionen bei Ausfall von Trainings und Wettkämpfen.
- Eigenständiges und selbstverantwortliches Lernen.
- Selbständiges Beschaffen von fehlendem Material und Informationen.