Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Schule und Leistungssport

Lehrbegleitende Grundbildung

In der lehrbegleitenden Grundbildung sind die Handlungsmöglichkeiten der Berufsfachschule betreffend Förderung von Sporttalenten beschränkt. Der Lernende verbringt die meiste Zeit am Arbeitsplatz im Ausbildungsbetrieb. Es liegt in der Verantwortung des Lehrbetriebs, mit dem Lernenden Arbeitszeiten festzulegen, die sich mit dessen Trainingszeiten vereinbaren lassen.

Das BZWW kann Lernende grundsätzlich von keinen QV-relevanten Unterrichtsfächern dispensieren. Dies ist Sache des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung. Auf Gesuch hin kann das BZWW Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern Folgendes ermöglichen.

Angebot des BZWW

Voraussetzungen

Gesuch

Die Schulleitung prüft jedes Gesuch individuell und nimmt Rücksprache mit dem Sportamt. Ein positiver Entscheid gilt für ein Schuljahr und kann nach erneuter Beurteilung verlängert werden.


Berufsmaturität nach der Lehre (BM2)

Für Sporttalente am BZWW werden nach Möglichkeit massgeschneiderte Lösungen erarbeitet. Durch die Individualität der einzelnen Sportarten und der Sporttalente ergeben sich zwangsläufig Unterschiede.

Allgemeines

Angebot des BZWW

Erwartungen des BZWW an das Sporttalent

Weitere Informationen (Webseite des Sportamts Thurgau)